Das heutige positive und nationale Besitzrecht in seiner Unabhängigkeit von der römischen possessio
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Frontmatter -- Inhalts-Verzeichniß -- § 1. Einleitung -- A. Allgemeiner Teil -- I. Die wirklichen, geschichtlichen Grundlagen, nur welchen die bisher herrschende Besitzlehre construirt wurde -- § 2. a) und b) -- II. Die bisherigen "Auffassungen" dieser geschichtlichen Grundlagen: Die bisher herrschende Besitztheorie -- § 3. Die bisher herrschende Besitzlehre -- § 4. Die Verwertung dieser herrschenden Besitzlehre durch die moderne Proceßgesetzgebung insbes. und deren Kritik im Allgemeinen -- § 5. Unhaltbarkeit der bisher berührten Principien der modernen Proceß-Gesetzgebungen im Einzelnen -- B. Specieller Teil. Beseitigung der bisherigen Possessorien -- § 6. Ein praktisches Resultat, welches die bisherige Kritik der herrschenden Besitzlehre -- § 7. Rückwirkungen einer richtigeren Besitzlehre auf die moderne, materielle Eigentumslehre. - Relatives Eigentum. Hand muß Hand wahren. Tradition oder Vertrag beim Eigentumsübergang -- § 8. Rückwirkungen auf die Einheit des heutigen Eigentumsprocesses -- § 9. Selbstständiger Ausbau -es heutigen materiellen Besitzrechtes und Casuistik desselben -- § 10. Processuale Einheit der heutigen Besitzklage -- § 11. Bisherige Anwendungen eines wirklichen heutigen Besitzrechtes in der modernen Gesetzgebung -- C. Darstellung des Verhältnisses des heutigen absoluten und relativen Eigentums zum deutschen Besitzrecht in der Fassung eines Gesetzentwurfes -- § 12. Bereits Bruns propouirt einen Gesetzestext für das Besitzrecht -- Verbesserungen -- Register
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