Das Gesetz zu Kontrolle und Tranzparenz im Unternehmen und seine Auswirkungen auf die Jahresabschlußprüfung
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Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 2, 0, Technische Hochschule Wildau, ehem. Technische Fachhochschule Wildau (FB Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Bilanzierung und Bilanzpolitik, 33 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Aufgrund der zunehmende Internationalisierung und Globalisierung der Unternehmensumfelder, dem enorm gestiegen grenzüberschreitenden Handel mit Gütern und Dienstleistungen und den inzwischen weltweit zusammengewachsen Finanzmärkte finanzieren sich Publikumsgesellschaften immer mehr auf ausländischen Kapitalmärkten. Diese internationale Verflechtung und der daraus resultierende Einfluß von ausländischen Aktionären birgt ein enormes Chancenpotential für die deutsche Wirtschaft. Diesem stehen allerdings erhebliche Risiken gegenüber. Durch die steigende Komplexität, Dynamik und Diskontinuität der Unternehmensumwelt und den Veränderungen der allgemeinen Rahmenbedingungen werden die Unternehmen ständig mit völlig neuen und überraschenden Situationen konfrontiert und sind gezwungen sich rasch und flexibel an diese Turbulenzen anzupassen.
Weiterhin steigen mit dem Einfluß der ausländischen Aktionäre auch die Erwartungen nach Transparenz und Publizität in den Unternehmen. Nicht zuletzt darin liegt der Grund für das Inkrafttreten des Gesetztes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmen (KonTraG) am 01.05.1998. Das Gesetz ist gleichzeitig eine Reaktion des Gesetzgebers auf die in der jüngsten Vergangenheit immer wieder aufgetretenen Unternehmenszusammenbrüche, welche hauptsächlich auf die unzureichende Kommunikation zwischen Aufsichtsrat und Abschlußprüfer zurückzuführen sind. Falsche Vorstellungen über die Aufgaben und Ziele der Abschlußprüfung, ließ die Abschlußprüfer eigene Überwachungshandlungen vernachlässigen und führte zu einer Erwartungslücke bei Aufsichtsratsmitgliedern. Daraus erwuchs die Forderung, die Berichterstattung des Abschlußprüfers künftig problemorientierter und gezielter nach den Bedürfnissen des Aufsichtsrats zu gestalten.
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