Das Gebot der Staatsferne im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ¿ Nicht mehr als eine Wunschvorstellung?
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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Rundfunk und Unterhaltung, Note: 1, 3, Ludwig-Maximilians-Universität München (IfKW München), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Errichtung des Nachkriegsrundfunks in Gestalt einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft mit dem Gebot der Staatsferne geschah nicht ohne Grund. Zu frisch waren die Erfahrungen mit dem Rundfunk als Sprachrohr der Exekutive zur Gleichschaltung der Massen in der Zeit des Nationalsozialismus. Statt einem monistischen und zentralistischen Staatsfunk sollte der nun, nach britischem Vorbild geschaffene, öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht nur für Pluralismus stehen, föderal strukturiert und gemeinwohlorientiert sein, sondern auch gänzlich frei von staatlicher Einflussnahme (vgl. Schrag, 2007: 170). Heute, über 70 Jahre nach ihrer Gründung, sind die Öffentlich-Rechtlichen fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft und noch dazu die mitarbeiterstärksten ihrer Art weltweit (vgl. Assheuer, 2004: 2). Die Diskrepanz zwischen den Leitideen der Gründerväter und der Wirklichkeit hat jedoch seit dem Aufbau der Landesrundfunkanstalten vor über sieben Jahrzehnten zahlreiche Kritiker aus Wissenschaft und Gesellschaft auf den Plan gerufen. Neben der Qualität des Programms und der Art der Finanzierung ist nicht zuletzt die Staatsferne und Unabhängigkeit des gebührenfinanzierten Rundfunks immer wieder in Frage gestellt worden. Insbesondere der große Einfluss von Parteien und Regierungsvertretern auf die interne Aufsicht der Rundfunkanstalten hat immer wieder zu öffentlichen Kontroversen geführt. Für viele Kritiker ist Staatsferne im öffentlich-rechtlichen System nicht mehr als eine Wunschvorstellung. Aber ist dem wirklich so? Dieser Frage soll in der folgenden Hausarbeit nachgegangen werden. In einem ersten Teil möchte ich auf verfassungsrechtliche Prinzipien und gesetzliche Regelungen zur Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf Bundes- und Länderebene eingehen. In diesem Kontext sind die Urteile des Bundesverfassungsgerichts von entscheidender Bedeutung. Ferner werden kurz Stellung und Aufgaben der Aufsichtsgremien Rundfunk- bzw. Fernsehrat (ZDF), Verwaltungsrat und Intendant erläutert. In einem zweiten Teil werden der staatliche Einfluss in den Kontrollgremien und dessen Auswirkungen auf die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Gegenstand der Diskussion sein. Dieser Sachverhalt soll schließlich exemplarisch an einem ausgewählten empirischen Beispiel, nämlich der Einflussnahme im Fall des ehemaligen ZDF Chefredakteurs Nikolaus Brender durch den ZDF Verwaltungsrat im Jahr 2009, veranschaulicht werden.
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