Das Freiburger ABGB-Gutachten
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In der zweiten Phase der Ausarbeitung einer österreichischen Privatrechtskodifikation bediente man sich wiederholt des sachverständigen Rates der Universitäten. 1797 wurden die erbländischen Juristenfakultäten Wien, Prag, Innsbruck und Freiburg im Breisgau zur Begutachtung des fertiggestellten Entwurfs aufgefordert. Erhalten ist nur das Freiburger Gutachten, das in zwölf Sitzungen konzipiert wurde. Die Gesetzgebungs-Hofkommision hat sich mit den Freiburger Voten und Textierungsvorschlägen intensiv befasst, und nicht wenige haben die Schlussredaktion des «Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs» erreicht. Das Freiburger Gutachten ergänzt damit die bisher bekannten Materialien zur Kodifikationsgeschichte.
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