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Das französische Konzernbilanzrecht

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Die EG-Bilanzrichtlinien haben - wie am Beispiel Frankreich deutlich wird - einen «Kumuleffekt» auf die den Konzernen zur Verfügung gestellte bilanzpolitische «Manövriermasse» gehabt. Diese kann zwar durchaus der Aussagekraft der in einem EG-Mitgliedstaat erstellten Konzernbilanz dienlich sein, sie wirft aber in bezug auf die Vergleichbarkeit der Rechenwerke Probleme auf. Nach detaillierter Analyse der Einzelvorschriften, insbesondere hinsichtlich der Kapitalkonsolidierung, wird die französische Vorgehensweise als wirtschaftlich aussagefähiger auch für die deutsche Konzernabschlußerstellung vorgeschlagen. Gleichzeitig wird aber auch auf die Gefahren des Mißbrauchs nicht zuletzt mit Verweis auf Praktiken französischer Großkonzerne hingewiesen.
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