Das Filmförderungsgesetz zwischen Wirtschafts- und Kulturförderung
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Die Filmförderung ist fester Bestandteil der Filmfinanzierung in Deutschland, gleichzeitig wird jedoch bereits seit Erlass des ersten Filmförderungsgesetzes (FFG) über die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das FFG diskutiert. So steht das FFG aufgrund der Janusköpfigkeit des Films - Film ist zugleich Wirtschafts- und Kulturgut - stets zwischen Wirtschafts- und Kulturförderung.
Die Arbeit zeigt anhand einer umfassenden Untersuchung des FFG unter Berücksichtigung der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Filmproduktion in Deutschland, dass der Bund das FFG auf Grundlage seiner Kompetenz für das Recht der Wirtschaft erlassen durfte.
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