Das Bereicherungsverbot im deutschen Seeversicherungsrecht
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Nach dem Bereicherungsverbot soll der Versicherungsnehmer durch die Versicherungsleistung keinen finanziellen Vorteil erhalten. Im Seeversicherungsrecht wird dieser Grundsatz des Schadensversicherungsrechts allerdings durchbrochen und abgeschwächt. Die Arbeit untersucht den Anwendungsbereich des Bereicherungsverbots im deutschen sowie des vergleichbaren sogenannten Entschädigungsprinzips im englischen Seeversicherungsrecht. Nach der Methode der ökonomischen Analyse des Rechts erfolgt eine kritische Überprüfung der aus dem Bereicherungsverbot abgeleiteten Regelungen. Hierbei ergibt sich, daß es im Interesse beider Vertragsparteien wirtschaftlich sinnvoll ist, eine weitgehend freie Bestimmung der Versicherungsleistung zuzulassen.
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