Das Aufsichtsverfahren in der territorialen Selbstverwaltung
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Neben der allgemeinen staatlichen Verwaltung des Bundes und der Länder gibt es in der Tradition des österreichischen Verfassungsstaates noch eine weitere Form der Verwaltung und zwar die Selbstverwaltung. Von besonderer Bedeutung ist hier die Selbstverwaltung der Gemeinden, welche auch als territoriale Selbstverwaltung bezeichnet wird. Charakteristisch für die Selbstverwaltung ist die Freistellung von der Weisungsgebundenheit gegenüber Verwaltungsorganen außerhalb der Selbstverwaltungseinrichtung. Um die Gesetzmäßigkeit des Handelns der Selbstverwaltungskörper dennoch gewährleisten zu können, unterliegen diese einer staatlichen Aufsicht. Im ersten Teil dieser Arbeit wird eine allgemeine Einführung in das Wesen der Selbstverwaltung gegeben. Im zweiten Teil erfolgt eine ausführliche Darstellung des geltenden Aufsichtsrechts der territorialen Selbstverwaltung. Abschließend wird noch ein kurzer Ausblick auf die Auswirkungen der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, welche mit 01.01.2014 in Kraft treten wird, auf die Gemeindeaufsicht gemacht.
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