Das Antidiskriminierungsrecht und seine Folgen für die kirchliche Dienstgemeinschaft
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Vor dem Hintergrund des in Umsetzung europäischer Vorgaben ergangenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) geht die Arbeit der Frage nach, ob und inwieweit die bislang im kirchlichen Dienst praktizierte Einstellungs- und Kündigungspraxis sowie die Auferlegung bekenntnisbestimmter Loyalitätsobliegenheiten weiterhin Bestand haben können. Im Mittelpunkt der Darstellung steht eine Analyse der zugunsten der Religionsgemeinschaften geschaffenen Ausnahmeregelung des § 9 AGG, die vom Verbot der Ungleichbehandlung wegen der Religion oder Weltanschauung unter den dort normierten Voraussetzungen befreit. Nach einer umfassenden Untersuchung der Europarechts- und Verfassungskonformität der Norm werden die praktischen Auswirkungen des Antidiskriminierungsrechts auf Beschäftigungsverhältnisse im kirchlichen Dienst anhand der einzelnen Stadien des Arbeitsverhältnisses beleuchtet. Dabei kommt die Verfasserin zu dem Ergebnis, dass der deutsche Gesetzgeber mit § 9 AGG eine Regelung geschaffen hat, aufgrund derer die Frage nach der Gemeinschaftsrechtsfestigkeit des kirchlichen Arbeitsrechts zugunsten des verfassungsrechtlich verbürgten Selbstbestimmungsrechts der Kirchen beantwortet wurde.
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