Das älteste Berliner Bürgerbuch 1453 - 1700
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Das älteste Bürgerbuch der Stadt Berlin führt ins 15. Jahrhundert (1453 - 1700). Die Bürgerbücher verzeichneten alle Neubürger einschließlich der Bürgersöhne, die das Bürgerrecht erhielten. Für den Erhalt des Bürgerrechts musste man ein Bürgergeld zahlen, den Bürgereid schwören und folgende Bedingungen erfüllen: Eheliche Geburt, keine Rechtshändel in anderen Orten, wirtschaftliche Unabhängigkeit oder Meisterbrief (Lehrbrief), Stellen eines Bürgen, keine Leibeigenschaft. Nicht alle Klassen und Stände erhielten das Bürgerrecht, sodass die Statistik nur bedingt repräsentativ ist. Ausgenommen waren Lohnarbeiter, Gesellen, Tagelöhner und Dienstboten. Sie mussten aber bei Besitz eines Hauses Bürger werden. (Quelle: Berlin 1650-1800 Sozialgeschichte einer Residenz, Helga Schulz), Format 135 x 215, 410 Seiten, Softcover.
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