Das allgemeine Verwaltungsrecht als Ordnungsidee
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Verwaltungsrecht soll dem Einzelnen Schutz gewähren und der Verwaltung zur effizienten Erfüllung ihrer Aufgaben rechtlich den Weg ordnen. Dieser Doppelauftrag sieht sich vor neuen Herausforderungen: Was kann die Gesetzesgebundenheit der Verwaltung angesichts komplexer Risikolagen leisten? Welche Rolle kommt den Gerichten zu? Wie reagieren Organisations-, Verfahrens- und Formenrecht auf kooperatives und informales Handeln? Welche Richtung zeichnet das EG-Recht vor? Nur wenn sich Verwaltungsrecht als systematisches Fach versteht, lassen sich durchlaufende, verlässlichere Entwicklungslinien finden. Die 2. Auflage ist grundlegend überarbeitet.
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