Darstellung des neuen Standards IFRS 15 ¿Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden¿ und dessen Auswirkungen auf die Automobilzulieferindustrie
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Masterarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1, 3, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Standort Nürtingen, Veranstaltung: Accounting, Auditing & Taxation, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach einer jahrelangen Diskussions- und Entwicklungsphase hat das International Accounting Standards Board (IASB) im Mai 2014 den neuen Standard zur Umsatzrealisierung aus Kundenverträgen, IFRS 15 Revenue from Contracts with Customers, veröffentlicht. Dieser ist das Resultat des bereits seit dem Jahr 2002 auf der Agenda stehenden Konvergenzprojekts "Revenue Recognition" mit dem US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB).
IFRS 15 ersetzt eine ganze Reihe von alten Standards und Interpretationen. Entsprechend weit ist der Anwendungsbereich dabei gefasst. Die derzeit bestehende Unterscheidung zwischen dem Verkauf von Gütern bzw. der Erbringung von Dienstleistungen einerseits (IAS 18) und langfristigen Fertigungsaufträgen (IAS 11) andererseits wird aufgehoben. Stattdessen schreibt der neue Standard ein allgemeingültiges Ertragsvereinnahmungskonzept für Kundenverträge vor, das auf alle Transaktionen und Branchen anwendbar ist. Durch IFRS 15 werden Inkonsistenzen und Schwachstellen in den derzeit gültigen Regelungen behoben, die Regelungslücke bezüglich Mehrkomponentenverträgen geschlossen und die Vergleichbarkeit sowohl unternehmens- und branchenweit als auch kapitalmarktübergreifend verbessert.
Die erstmalige Anwendung ist sowohl nach IFRS als auch nach US-GAAP für Berichtsperioden vorgesehen, die am oder nach dem 01.01.2017 beginnen. Die Anwenderpraxis ist daher bereits jetzt gefordert, die Neuregelungen umzusetzen bzw. die Auswirkungen auf die Jahresabschlüsse richtig zu interpretieren. Während sich die Änderungen für einfache Verkaufstransaktionen auf ein Minimum beschränken, können sich bei Unternehmen mit komplexen Vertragskonstruktionen (
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