Corporate Security Management
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Mit der Aufnahme von PatientInnen übernimmt der Krankenhausbetreiber eine besondere Fürsorgepflicht, sowohl für die medizinisch-pflegerischen Tätigkeiten als auch für die Sicherheit und den Schutz der Menschen in der Anstalt. Aufgrund verschiedener möglicher Betriebszustände können grundsätzlich unterschiedliche Beeinträchtigungen des Klinikbetriebs entstehen. Eindeutige Rechtsgrundlagen gibt es zurzeit nur für den Krankenhausbetrieb als solches, für den Datenschutz und im weiteren für das Qualitätsmanagement und daraus abgeleitet für das Risikomanagement. Aus den Katastrophenschutzgesetzen der Länder und aus dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz lassen sich Vorgaben für die Krankenhaussicherheit ableiten. Eindeutige rechtliche Grundlagen für eine 'Unternehmenssicherheit' gibt es jedoch nicht. Zurzeit sind keine Studien oder Statistiken über die Situation in Krankenanstalten im Hinblick auf Kriminalität (Kriminaldelikte) bekannt bzw. verfügbar. Die staatlichen Kriminalstatistiken in Österreich und Deutschland haben das gegenständliche Thema bisher nicht als eigenen Punkt erfasst. Die Etablierung eines Corporate Security Managements, als strategische, taktische und operative Ebene für Service und Security® in der Krankenanstalt, erscheint als unabdingbar.
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