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Contra Dateneigentum

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Wem gehören Daten? Bestehen Rechtslücken und braucht es ein abstraktes Dateneigentum? Als Argument für ein solches Recht wird oft das Problem der Insolvenz von Cloudbetreibern zitiert. Verweigert der Insolvenzverwalter die Herausgabe, fragt sich, ob und auf welcher Grundlage Nutzer ihre Daten aussondern können. Das vorliegende Werk beschäftigt sich neben der Ausgangsfrage, ob es de lege lata bereits ein Dateneigentum gibt, damit, ob neue Zuordnungsrechte - besonders vor dem Hintergrund insolvenzrechtlicher Herausforderungen - geschaffen werden müssen.
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