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Compliance-Verantwortung des Staates für gemischtwirtschaftliche Unternehmen

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Es kann mit Nichten als Selbstverständlichkeit betrachtet werden, dass Unternehmen - selbst solche, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist - sich stets an "Recht und Gesetz" halten. Insbesondere das Rechtsstaatsprinzip und das Demokratieprinzip fordern, dass der Staat nicht nur "selbst" rechtskonform handelt, sondern dass er zudem dafür Sorge tragen können muss, dass sich die Kapitalgesellschaften, an denen er sich zur Erfüllung seiner Aufgaben als Anteilseigner beteiligt, sich rechts- und regelkonform verhalten. Der Staat hat eine Compliance-Verantwortung für seine öffentlichen Unternehmen. Ob er dieser Verantwortung in Bezug auf seine gemischtwirtschaftlichen Unternehmen nachkommen kann, ist von deren Rechtsform abhängig.
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