Coliformenbefunde gemäß Trinkwasserverordnung 2001 Bewertung und Maßnahmen
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Beiträge zum Workshop am 22.04.2004: Bewertung und Maßnahmen Mit dem
Inkrafttreten der Trinkwasserverordnung 2001 kommen neue
Analyseverfahren für die Bestimmung der mikrobiologischen Parameter zum
Einsatz. Für die Parameter Escherichia coli und coliforme Bakterien
sind aktuell zwei Verfahren zugelassen. Anlass für den gemeinsamen
Workshop von ATT (Arbeitsgemeinschaft Trinkwassertalsperren e.V.) WTV
(Wahnbachtalsperrenverband) und DVGW war die Tatsache, dass in
Abhängigkeit vom eingesetzten Nachweisverfahren unterschiedliche
Artenspektren der coliformen Bakterien erfasst werden, was inbes. die
Gesundheitsämter in eine schwierige Lage hinsichtlich der Bewertung und
Maßnahmenfestsetzung bringt. Mit den neuen Nachweiskriterien wird das
Spektrum der coliformen Bakterien von vier (Trinkwasserverordnung 1990)
über neun (ISO-Verfahren 9308-1) auf etwa fünfzehn (Colilert) Gattungen
erweitert. Bei den zusätzlich durch das Colilert erfassten Gattungen
handelt es sich überwiegend um solche, die in der Umwelt (Boden und
Wasser) beheimatet sind und nicht aus Fäkalien stammen. Im Workshop
wurden Erfahrungen mit coliformen Befunden anhand verschiedener
Fallbeispiele (Trinkwassertalsperrensystem in Nordrhein-Westfalen,
Trinkwassertalsperren in Sachsen, Wahnbachtalsperre) ebenso dargelegt
wie die Bewertung von coliformen Befunden aus Sicht der
Trinkwasserkommission, der Krankenhaushygiene und der Überwachung.
Konkrete Beispiele, wie Gesundheitsbehörden mit coliformen Befunden in
der Praxis umgehen, wurden aus Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und
den Niederlanden vorgestellt.
Folgt in ca. 2-3 Arbeitstagen