Bundeszentralregistergesetz
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Im Bundeszentralregister sind die strafrechtlichen Verurteilungen verzeichnet. Das Bundeszentralregistergesetz regelt die Grundlagen der Organisation, Führung und Verwaltung des Zentralregisters, ferner Inhalt, Reichweite, Dauer und Tilgung der Eintragungen sowie die Voraussetzungen zur Erlangung von Auskünften aus dem Register. Der vorliegende Kommentar verschafft einen fundierten und aktuellen Überblick über die Materie.
Vorteile auf einen Blick
- präzise und übersichtlich
- gut verständlich auch für Nichtjuristen
- Gesetzesstand September 2014
Zielgruppe
Für Strafverteidiger, Staatsanwälte, Strafrichter, Praktiker der Justizverwaltung und des Strafvollzugs, Bewährungshelfer.
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