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Bundesgerichtsgesetz (BGG)

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Wie führe ich Beschwerde beim Bundesgericht? Das Bundesgerichtsgesetz (BGG), das am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, hat das frühere komplexe Rechtsmittelsystem weitgehend vereinheitlicht durch drei Einheitsbeschwerden, ergänzt um eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde gegen kantonale Entscheide, gegen welche die ordentliche Beschwerde unzulässig ist. Auch in weiteren Punkten hat das Bundesgerichtsgesetz Neuerungen gebracht, in anderen aber die frühere Regelung weitergeführt. Der Kommentar will den Praktizierenden die aktuelle Bundesrechtspflege näher bringen. Er ist praxisbezogen und verzichtet auf theoretische Diskussionen. Der Kommentar stellt die gesetzliche Regelung dar, weist auf die mit dem Bundesgerichtsgesetz eingetretenen Änderungen hin und berücksichtigt die seit dessen Inkrafttreten ergangene Rechtsprechung.
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