Brasilien - Eine Gratwanderung der Stadtplanung zwischen Metropole und illegaler Siedlung
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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Geowissenschaften / Geographie - Bevölkerungsgeographie, Stadt- u. Raumplanung, Note: 1, 7, Brandenburgische Technische Universität Cottbus (Bau- und Planungsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Einsetzen der Industrialisierung waren die Städte ab der Mitte des 19. Jahrhunderts in Europa mit einer Anzahl von Negativentwicklungen im städtischen Raum konfrontiert. Die zunehmende hohe Dichte der Städte durch den stetigen Zuzug von peripheren und arbeitsuchenden Bevölkerungsschichten, das ungeordnete Nebeneinander von verschiedenen Funktionen zu Lasten von Natur, Freiraum und Gesundheit und die soziale Ungleichheit in der Verteilung des städtischen Bodens waren Herausforderungen, die nur mit der Schaffung einer umfassenden gesetzlichen Grundlage reglementiert und hinsichtlich einer geordneten Stadtentwicklung gesteuert werden konnten. In Deutschland gilt hierfür als rechtliche Grundlage das Baupolizeirecht, dass alle bestehenden Rechtsvorschriften im Sinne des öffentlichen Baurechts in sich vereinte, sich aber nur auf die ordnungsrechtlichen Anforderungen an die zu errichteten oder bereits bestehenden Gebäude bezog. Mit dem Fortschreiten der Industrialisierung im 19. und 20. Jahrhundert intensivieren sich soziale und räumliche Konflikte in den Städten. Raumnot, Umweltverschmutzung und soziale Segregation wachsen konstant mit dem Grad der Urbanisierung. Die Steuerungskapazität des Baupolizeirechts stieß angesichts der unhaltbaren baulichen Unordnung bald an ihre Grenzen. Mit den Fluchtliniengesetzen aus Baden (1868) und Preußen (1875) wurden Anfänge des Planungsrechtes geschaffen, die durch ihre Vorschriften Instrumente für eine geregelte Stadtentwicklung boten und deren Planung, Durchführung und Sicherung zum Gegenstand hatten. In den späteren Jahren erfolgte eine Vereinfachung auf dem Gebiet des Städtebaurechts, jedoch wurden kaum Anpassungen an sich verändernde zeitliche und staatsrechtliche Rahmenbedingungen getroffen. Erst mit dem Bundesbaugesetz von 1960 wurden wesentliche Grundlagen des Städtebaurechts festgesetzt, die bis heute ihre Gültigkeit behalten haben. Jedoch erfolgt nun in wichtigen Bereichen eine Novellierung an neue wichtige Ziele und Leitbilder der Stadtentwicklung in Bezug auf Gesellschaft und Umwelt wie z.B. der Klimaschutz oder das Prinzip der Nachhaltigkeit.
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