Börsenerlaubnis, Anteilseignerkontrolle und Niederlassungsfreiheit bei der Fusion von Börsenorganisationen
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Das jüngste Fusionsvorhaben zweier internationaler Börsenorganisationen - der Deutschen Börse AG in Frankfurt am Main und der NYSE Euronext in New York - ist im Februar 2012 infolge einer Untersagung der Europäischen Kommission nicht durchgeführt worden. Die Abhandlung nimmt dies zum Anlass, die börsenrechtliche Zulässigkeit eines solchen Vorhabens rechtswissenschaftlich zu untersuchen. Nach einer einleitenden Betrachtung aufsichtsrechtlicher Fragestellungen der Fusion zweier Börsenträger werden Rechtsfragen der Börsenerlaubnis im Zusammenhang mit solchen Fusionen und Aspekte der börsengesetzlichen Anteilseignerkontrolle behandelt und anschließend im Lichte der europarechtlichen Niederlassungsfreiheit gewürdigt.
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