Bindungstheoretische Aspekte und Kinderschutz bei misshandelten oder vernachlässigten Kindern in Vollzeitpflegefamilien
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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 2, 0, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Bachelorarbeit beschäftigt sich mit dem Thema "Bindungstheoretische Aspekte und Kinderschutz bei misshandelten und vernachlässigten Kindern in Vollzeitpflegefamilien". Sie geht darauf ein, wie Kinder in Vollzeitpflegefamilien durch die Gesetzgebung in Deutschland geschützt sind und wie das Jugendamt handelt, um das Kindeswohl zu gewähren. In diesem Zusammenhang ist die Beratung einer Pflegefamilie eine zentrale Leistung der Jugendhilfe und zur Sicherung des Kindeswohls unabdingbar. Des Weiteren bildet die von John Bowlby entwickelte Bindungstheorie den großen theoretischen Rahmen dieser Arbeit. Die Bindungstheorie beschäftigt sich mit der emotionalen Entwicklung des Menschen, mit seinen lebensnotwendigen soziokulturellen Erfahrungen und insbesondere mit den emotionalen Folgen, die sich aus unangemessenen Bindungserfahrungen, wie ungewollte Trennung und Verlust ergeben haben. Bei Kindern, die in ihrer Herkunftsfamilie Vernachlässigung und Misshandlung erlebt haben und vielfältige Beziehungsabbrüche erfahren haben kommt er zu einer Beeinträchtigung der Bindungsentwicklung, die als Bindungsstörung bezeichnet wird. In diesem Zusammenhang wird auf die Fragestellung: "Wie äußern sich Bindungserfahrungen bei misshandelten oder vernachlässigten Kindern in Vollzeitpflegefamilie?", eingegangen. Der Einstieg der Arbeit erfolgt mit dem Kapitel "Rechtliche Grundlagen". Anhand verschiedenen Paragrafen im Grundgesetz und Bürgerlichen Gesetzbuch wird die Bedeutung von Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung, als auch der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung erläutert. Im dritten Kapitel werden die Themenbereiche Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung dargestellt. Zunächst wird der Begriff Kindeswohl definiert und anschließend die Grundbedürfnisse von Kindern beschrieben. Als Nächstes folgt die Definition des Begriffs Kindeswohlgefährdung. Im Folgenden werden die vier zentralen Formen der Kindeswohlgefährdung erläutert. Im vierten Kapitel werden die Grundlagen der Pflegekinderhilfe näher beschrieben, um eine theoretische Basis zu schaffen. Neben der Entwicklung der Vollzeitpflege wird vor allem auf die Formen der Vollzeitpflege eingegangen. Dabei werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der Vollzeitpflege näher beschrieben. Darauf aufbauend wird im vierten Kapitel der Kinderschutz in der Fremdpflege umfangreich erläutert. Im Fokus des fünften Kapitels steht die Bindungstheorie nach John Bowlby.
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