Bilanzfälschung nach 331 Nr. 1 HGB
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Die Arbeit setzt sich kritisch mit dem Straftatbestand der Bilanzfälschung in § 331 Nr. 1 HGB, dem Verbot der unrichtigen oder verschleiernden Wiedergabe der Verhältnisse von Kapitalgesellschaften u. a. im Jahresabschluss, auseinander.
Verfassungsrechtlich wird die Norm insbesondere auf einen legitimen Rechtsgüterschutz hin untersucht. Der Verfasser lehnt das in der Literatur befürwortete Rechtsgut "Vertrauen in die Richtigkeit von Jahresabschlüssen" als mit dem anerkannten System des Rechtsgüterschutzes unvereinbar ab und sieht die Norm mangels eines legitimierenden Rechtsguts als verfassungswidrig an. Auch hält er den Begriff der "Verhältnisse der Kapitalgesellschaft" verfassungsrechtlich für zu unbestimmt und plädiert für eine Streichung des Merkmals der "Verschleierung" und dessen dogmatische Erfassung als formelle Unrichtigkeit.
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