BGB Art 11-29 Rom I-VO, Art 46 b, c EGBGB (Internationales Vertragsrecht 2)
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Die Rom I-VO ist das zentrale Instrument zum Internationalen Vertragsrecht, das für den Binnenmarkt erhebliche Bedeutung hat. Entsprechend dynamisch und vielfältig ist die Entwicklung der nationalen und der EuGH-Rechtsprechung - etwa zur objektiven Anknüpfung -, die auf aktuellem Stand eingehend mit eigenständiger Stellungnahme eingearbeitet ist. So hat sich etwa zum Anwendungsbereich von Art. 7 Rom I-VO, zur Anknüpfung von Fahrzeugversicherungen, zur Risikobelegenheit bei der Fremdversicherung, zu den Grenzen und Erweiterungen der Rechtswahl, zur Anknüpfung bei Mehrfachbelegenheit sowie zu Eingriffsnormen Aktualisierungsbedarf ergeben.
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