Beurkundungen im Kindschaftsrecht
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Beurkundungen im Kindschaftsrecht haben eine herausragende praktische Bedeutung. So wird z.B. die überwiegende Zahl der Vaterschaften nicht gerichtlich festgestellt, sondern ihre Anerkennung wird beurkundet.
Auch beim Kindesunterhalt ist die freiwillige Verpflichtungserklärung und nicht die gerichtliche Festsetzung die Regel. Ebenfalls häufig sind Beurkundungen im Sorgerecht. Daneben gibt es noch weitere typische Fälle der Beurkundungen im Kindschaftsrecht, die durch den Notar, das Amtsgericht, das Standesamt, die Konsularbeamten oder das Jugendamt vorgenommen werden.
Dieses Standardwerk bietet allen auf diesem Gebiet tätigen Professionen eine zuverlässige und umfassende Darstellung der Grundlagen des Beurkundungsrechts sowie einschlägige Beurkundungsfälle. Die enthaltenen Praxishinweise und Formulierungsvorschläge leisten zudem eine echte Hilfestellung bei der Beurkundungspraxis.
Für die Neuauflage wurde das Werk in allen Teilen überarbeitet und aktualisiert.
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