Betriebsübergang
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Der Betriebsübergang und seine individual- und kollektivrechtlichen Folgen werden detailiert erläutert.
Hauptziele der Arbeit des Betriebsrats bei einem Betriebsübergang sind die in § 613a BGB nomierten Ziele: der Schutz des Besitzstandes des Arbeitnehmers, die Kontinuität des bestehenden Betriebsrats und die Haftungsverteilung zwischen dem alten und dem neuen Betriebsinhaber.
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