Betreuungsrecht und Patientenverfügungen
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Mit zunehmender Lebenserwartung steigt auch die Anzahl älterer Patienten, die nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen und ihre häuslichen Aufgaben selbst zu erledigen. Der behandelnde Arzt benötigt aber für seine Entscheidungen eine rechtsverbindliche Einwilligung des Patienten. In einer solchen Situation muss eine dritte Person stellvertretend für den Patienten zusammen mit dem Arzt die erforderliche Therapieentscheidung treffen.
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