Betreuungsrecht für die Praxis
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Alles neu ab 1.1.2023. Das "Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts" tritt am 1.1.2023 in Kraft. Vieles wird inhaltlich neu ausgerichtet und umstrukturiert, es bleibt "kein Stein auf dem anderen". Die Reform bedeutet insbesondere:
- Mehr Selbstbestimmung für Betroffene
- Bessere gerichtliche Kontrolle der Betreuer
- Neues Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
- Einführung eines Registrierungsverfahrens für berufliche Betreuer mit Sachkundenachweis
- Änderungen im Verfahrensrecht
- Neue Vergütungsvorschriften (VBVG).
Das neue FamRZ-Buch ist der ideale Reform-Begleiter für Richter, Rechtspfleger, Anwälte, Betreuer, Verfahrenspfleger und -beistände sowie weitere professionelle Akteure. Alles auf aktuellem Stand, Änderungen wie das (vorgesehene) "Reparaturgesetz" und die Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) sind schon berücksichtigt. Alles systematisch und umfassend samt Verfahren und Rechtsmitteln einschl. Übersichten und Praxistipps. Die spezialisierten Autoren verfügen über langjährige Praxiserfahrungen und haben teilweise den Gesetzesentwurf mit erarbeitet bzw. waren am Reformprozess aktiv beteiligt. Sie bieten daher eine Gewähr für eine fundierte, praxisgerechte Darstellung.
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