Betäubungsmittelkriminalität. Ist Ecstasy eine Droge spezieller Konsumenten?
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Akademische Arbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 1, 3, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Verfasser dieser Hauptseminararbeit beschäftigt sich aufgrund der anzunehmenden Steigerung der Popularität mit der Droge Ecstasy, ihrer Historie sowie der Auswirkung von Ecstasy auf den Körper und die Psyche des Menschen. Zudem wird die Gesetzesgrundlage in Deutschland anhand des Betäubungsmittelgesetzes kurz erläutert und dargestellt. Es soll außerdemein Blick in aktuelle Statistiken und Lagebilder in Bezug auf die Droge Ecstasy genommen werden um, wie bereits oben erwähnt, die Aktualität dieser Droge zu erläutern.Im nächsten Schritt wird erörtert ob die Droge Ecstasy einen speziellen Konsumentenkreis anspricht. Hier soll insbesondere die Technoszene beleuchtet werden, da Ecstasy vielmals mit dieser in Verbindung gebracht wird.Dazu soll zunächst die Kultur Techno beschrieben werden, um einen Einblick über Techno und die dazugehörige Szene zu bekommen. Ferner soll erläutert werden ob es sich bei Ecstasy wirklich um eine Partydroge speziell in der Technoszene handelt. Darüber hinaus soll der sogenannte Mischkonsum erörtert werden der immer wieder genannt wird, wenn es um das Thema Drogen geht.Ziel des Verfassers ist es schlussendlich darzustellen ob es sich bei der Droge Ecstasy um eine Droge spezieller Konsumenten handelt, insbesondere in Bezug auf die Partyszene, oder ob Ecstasy im Laufe der Jahre von der Gesellschaft nur als solche eingestuft wurde.
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