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Betäubungsmittelhandbuch 2019

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Der Gesetzgeber schreibt in der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) vor, daß ein Nachweis über den Verbleib und den Bestand der Betäubungsmittel in den in § 1 Abs. 3 genannten Einrichtungen unverzüglich nach Bestandsänderung nach amtlichem Formblatt zu führen sei. Dieses Buch hilft dabei.
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