Berichterstattung über konzerninterne Transaktionen
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Konzerninterne Transaktionen, nämlich Transaktionen zwischen Unternehmen, die zum selben Konzern gehören, machen einen großen Teil des gesamten nationalen und internationalen Handels aus. Sie stellen wohl den wichtigsten Grund für die Konzernbildung überhaupt dar. Die Bedingungen solcher Transaktionen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie keine Folge von am Markt getroffenen und durch gegenläufige Interessen geprägten Verhandlungen sind. Dies begründet für konzerninterne und marktferne Transaktionen den Verdacht auf Willkürlichkeit und schafft besondere Herausforderungen für ihre rechtliche Behandlung.
Die konzerninternen Transaktionen stehen im Schnittpunkt zwischen Gesellschafts-, Konzern- und Steuerrecht. Das Gesellschafts- und das Konzernrecht versuchen, die Interessen der außenstehenden Gesellschafter und der Gesellschaftsgläubiger zu schützen, indem sie missbräuchlichen Vermögensverlagerungen entgegenwirken. Beim Steuerrecht geht es um die Durchsetzung des Besteuerungsrechts des Staates und die Bewahrung der entsprechenden Steuereinnahmen, die durch unangemessene konzerninterne Transaktionen gemindert werden können. Bei international agierenden Konzernen tritt das Besteuerungsrecht des Staates den Besteuerungsrechten der anderen Staaten gegenüber, wodurch auch Doppelbesteuerungsprobleme auftreten. Den Anlass zu konzerninternen Transaktionen bieten also höchst heterogene Gründe, die von der effizienten Ressourcenallokation und diversen Leistungsanreizen innerhalb des Konzerns über Erwägungen der Steuerplanung und Bilanzpolitik bis hin zu Vermögensmissbrauch, Steuerhinterziehung und Bilanzbetrug reichen.
In der Arbeit geht es über das Gesellschafts-, Konzern- und Steuerrecht hinaus um die Transparenz konzerninterner Transaktionen. Transparenz ist ein sehr weiter Begriff und wird in verschiedenen Disziplinen jeweils mit unterschiedlicher Akzentuierung verwendet. Insbesondere das Handelsrecht sieht aus verschiedenen Gründen vor, dass kaufmännische Unternehmen wesentliche Informationen offenlegen müssen. Dadurch wird eine Transparenz im Sinne der Unternehmenspublizität im Wirtschaftsleben gesichert. Die Dissertation untersucht die Transparenz für konzerninterne Transaktionen nach dem Handelsgesetzbuch (HGB). Diese Transparenz kann sowohl gesellschaftsrechtlichen als auch steuerrechtlichen Zwecken dienen. Am Beispiel der Transparenz und anhand der vielfältigen involvierten Interessen untersucht der Autor den Sinn des Merkmals der »Marktunüblichkeit« sowie die handelsbilanzielle Erfassung konzerninterner Geschäfte. Die hier vertretene klare Abgrenzung der handelsbilanziellen Probleme und ihrer Lösungen setzt eine Auseinandersetzung mit den Rechtsgebieten des Steuer- und Gesellschaftsrechts voraus. Im Zuge dessen werden die entsprechenden Konvergenzen und Divergenzen festgestellt und erneut überprüft.
Zugrunde gelegt werden Transaktionen zwischen dem Mutter- und Tochterunternehmen i.S.v. § 271 Abs. 2 HGB i.V.m. § 290 Abs. 1 HGB, die gleichzeitig abhängiges und herrschendes Unternehmen i.S.v. §§ 15, 17 und 311 AktG darstellen. Im Fokus der Untersuchung steht die Kapitalgesellschaft, für die eine europarechtliche Harmonisierung angestrebt wird und für die strengere Regelungen als für sonstige Kaufleute gelten.
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