Beratung und Arbeitnehmerinteressen
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Beratung im betrieblichen Kontext zielt auf die Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Externe Beratung dient etwa dem Know-How-Transfer zur Optimierung von Betriebsabläufen, zur Rationalisierung in Arbeitsorganisationen, zur Anpassung an den Markt. Die Interessen der Mitarbeiter stehen dabei nicht an erster Stelle. Auch wenn Beratung z. B. in der Personalentwicklung den einzelnen Mitarbeiter fokussiert, und wenn bspw. in der professionellen Organisationsentwicklung der Einzelne nicht einfach "Opfer" von Change-Prozessen wird, so stellt sich doch die Frage, ob persönliche Interessen überhaupt adäquat wahrgenommen und berücksichtigt werden. Aus einer politischen Perspektive kann man ferner nach der grundsätzlichen Durchsetzungsmacht auf Arbeitnehmerseite fragen, wenn Beratungsvorgänge dem Einfluss betrieblicher Mitbestimmung weitgehend entzogen sind. Auch aus wissenschaftlicher Perspektive ist es von Interesse, ausgewählte konkrete Beratungssettings und -themen daraufhin zu betrachten, ob sie - oft von Arbeitgeberseite initiiert, manchmal von Institutionen der öffentlichen Hand finanziert - wirklich im Interesse der betroffenen Mitarbeiter stattfinden: Wie wirkt sich die Ausgliederung der Personalbetreuung aus? Wer profitiert von der zunehmenden Mobbing-Sensibilität? Ist Work-Life-Balance inzwischen im Betrieb angekommen? Werden die Anliegen von Arbeitssuchenden umfassend berücksichtigt? Diese Fragen wurden auf der Fachtagung "Beratung und Arbeitnehmerinteressen" am 20.11.2009 an der Hochschule Wismar erörtert. Ausgewählte Beiträge dieser Tagung finden sich neben ergänzenden Überlegungen neueren Datums im vorliegenden Sammelband.
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