Behandlungsleitlinie Demenz
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Seit dem Erscheinen des 1. Bandes (Behandlungsleitlinie Schizophrenie) der Praxisleitlinien in Psychiatrie und Psychotherapie 1998 hat sich die Diskussion über die Notwendigkeit und Qualität von Leitlinien intensiviert. Leitlinien orientieren sich am Referenzbereich diagnosti scher und therapeutischer Evidenz, sie sollen den Arzt nicht binden, drücken aber doch eine gewisse Verbind lichkeit aus. Sie müssen dem jeweiligen Stand des Wis sens angepaßt werden und sollten sich - in Anlehnung an § 70 SGB V - auf das Ausreichende und Zweckmäßige beschränken, das Notwendige nicht überschreiten und den Kosten/Nutzen-Aspekt nicht außer Acht lassen. Es gehört zu den genuinen Aufgaben der medizi nisch -wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Leitlinien zu entwickeln und ihren Praxistransfer zu gewährleisten. Um die Vielzahl - zum Teil von verschiedenen Organisa tionen - entwickelter Leitlinien in ihrer Qualität zu si chern und zu optimieren, hat die Ärztliche Zentralstelle Qualitätssicherung (AZQ) eine Clearingstelle eingerich tet. Die entwickelte Checkliste zur Beurteilung von Leit linien stellt das formale Bewertungsinstrument dar (AZQ 1998). Mit Hilfe dieser Bearbeitungskriterien, die auch von der Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlich Me dizinischer Fachgesellschaften (AWMF) anerkannt wer den, können die von den zuständigen Fachgesellschaften entwickelten Leitlinien für spezielle Krankheitsbilder und Behandlungsformen auch selbst evaluiert werden. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychothe rapie und Nervenheilkunde (DGPPN) arbeitet intensiv VI Vorwort an der Entwicklung des konzeptuellen und instrumentel len Rüstzeugs für die Einführung qualitäts sichernder Maßnahmen in Psychiatrie und Psychotherapie.
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