Begründung der Menschenrechte: Gerechtigkeitsprinzipien
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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Theologie - Sonstiges, Note: 1, 0, Universität Osnabrück (Katholische Theologie), Veranstaltung: Kirche - Anwältin der Menschenrechte - , Sprache: Deutsch, Abstract: Das Thema Menschenrechte und die mit ihr verwobenen Probleme der Begründung und der Universalisierbarkeit rücken heutzutage mehr denn je ins Interesse der Öffentlichkeit. Der Forderung nach Wahrung der Menschenrechte wird immer mehr Nachdruck verliehen, jüngst besonders durch Diskussionen, die seit den Olympischen Spielen in Peking 2008 (China weigert sich allgemeine Menschenrechte anzuerkennen) entfacht wurden (Unterdrückung Tibeth¿s), und dem US Gefängnis Guantanamo. Auch die Konflikte der zerfallenen Sowjetunion, in Afrika und dem Balkan zeigen die aktuelle Notwendigkeit der Problembehandlung. Auch heutzutage - man mag es kaum glauben - werden immer noch Menschenrechte mit Füßen getreten. Dabei gebührt jedem Menschen das Recht auf Rede- und Meinungsfreiheit, Glaubensfreiheit, sowie der Freiheit von Not und von Furcht. Die Charta der Vereinten Nationen stellte 1945 die Verbindung von Weltfrieden und dem Bekenntnis an die Grundrechte her, was kurz darauf in 1948 zur Allgemeinen Deklaration der Menschenrechte führte. Dadurch gewinnt die Diskussion um die Menschenrechte einen politischen Charakter von internationalem Rang. Somit gewinnen die Menschenrechte einen Anspruch auf Universalität, und gelten ab sofort für alle Menschen auf der Welt ohne Unterschied. Das sich hieraus ergebende Problem besteht darin, dass die einzelnen Staaten diese auch anerkennen müssen. Nicht selten gibt es Stimmenthaltungen (z. B. bei Abstimmung über die Menschenrechtsdeklaration der UN). Das Dilemma des Geltungsanspruchs der Menschenrechte zeigt sich beim Anspruch dieser auf Universalität.
Entweder sie gelten für alle, oder es sind keine Menschenrechte. Die Frage die sich hier im Weiteren ergibt, ist die, inwieweit sich Menschenr
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