Begründet John Locke den liberalen Rechtsstaat oder eine ökonomistische Freiheitslehre
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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 1, 7, FernUniversität Hagen (Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Philosophische Reflexion von Staat und Politik, 13 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im folgenden Text setze ich mich mit der Frage auseinander, ob John Locke in seinen
staatstheoretischen Schriften einen liberalen Rechtsstaat oder eine ökonomistische
Freiheitslehre begründet. Hierfür verwende ich die hermeneutische Methode auf Basis eines
historisch-analytischen Erkenntnisinteresses. Zu Lockes staatstheoretischen Schriften gab es
bis heute schon verschiedene kritische Interpretationen, die voneinander unterschiedlicher
nicht sein können. Zum Beispiel einerseits C.B. Macpherson mit seiner marxistisch
orientierten Locke-Kritik, die dem Philosophen unterstellt, die Interessen der Unterschicht zu
missachten. Andererseits Leo Strauss, welcher mit einer konservativen Locke-Interpretation,
dessen utilitaristischen Individualismus, als Grund für die Zerstörung einer
menschenwürdigen Ordnung bezeichnet. Diese Arbeit wird daher nicht den Charakter einer
eindeutigen der Einordnung Lockes staatstheoretischer Schriften aufzeigen, sondern eine von
vielen möglichen Einordnungen der politische Theorie dieses großen Philosophen darstellen.
Hierfür ist es wichtig, das zuerst die Begriffe "liberaler Rechtsstaat" und "ökonomistische
Freiheitslehre", wie sie in dieser Arbeit Anwendung finden sollen, definiert werden. Im
Kapitel 3 erläutere ich die für diese Arbeit notwendigen Punkte der staatstheoretischen Lehre
John Lockes. Zuerst wird John Lockes Auffassung vom Naturzustand beschrieben, welcher in
zwei Phasen zu unterteilen ist. Zum Einen in den Naturzustand vor der Einführung des Geldes
und zum Anderen in den Naturzustand nach der Einführung des Geldes. Hiernach wird der
Begriff des Eigentums bei Locke dargelegt. Im dritten Unterpunkt findet das Kapitel 3 seinen
Abschluss mit der Beschreibung der Staatsgründung aus dem Naturzustand. Die
vergleichende Einordnung der im Kapitel 3 erarbeiteten staatstheoretischen Lehre Lockes in
die Definition des liberalen Rechtsstaates folgt in Kapitel 4. Ebenso verfahre ich mit der
Definition der ökonomistischen Freiheitslehre in Kapitel 5. Das Kapitel 6 dient der
Ergebniszusammenfassung aus den Kapiteln 3 bis 5. Das Ende meiner Arbeit stellt mein
persönliches Fazit aus diesen erkenntnisorientierten Vergleichen dar.
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