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Beck'scher Vergaberechtskommentar Band 2

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Zum WerkDieser Band aus der Reihe der Beck'schen Großkommentare zum Bau-Vergaberecht behandelt das gesamte Vergaberecht.Durch die Vergaberechts-Reform wurde die bisher komplexe Struktur des deutschen Vergaberechts vereinfacht. Die wesentlichen Regelungen sind im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zusammengeführt und vereinheitlicht. Einzelheiten der Vergabeverfahren werden in Rechtsverordnungen geregelt.Vorteile auf einen Blick- Vergaberecht auf aktuellstem Stand mit der Reform 2016, mit UVgO von 2017- versierte Sachkenner und Wissenschaftler bieten umfassende Kommentierung auf höchstem Niveau- intensive Durchdringung der Einzelfragen, ohne die praktische Anwendbarkeit außer Acht zu lassenZur NeuauflageIm 4. Teil des GWB werden die Grundsätze der Vergaberechts und der Rechtsschutz ausgestaltet, sie sind im Band 1 des Werkes kommentiert.Band 2 fasst die einzelnen vergaberechtlichen Verordnungen zusammen. In der Vergabevorordnung werden die verschiedenen Verfahrensformen erläutert. Die Regeln für spezieller vergaberechtlicher Themen werden in gesonderten Verordnungen geregelt:VergabeverordnungDie VgV regelt das Vergabeverfahren. Er umfasst die Zulassungsvoraussetzungen für die Wahl einer Verfahrensart und Regeln zum genauen Ablauf der einzelnen Verfahrensarten. Als wesentliche Neuerung enthält die Vergabeverordnung nunmehr genaue Fahrpläne zur Durchführung der jeweiligen Verfahrensart. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Eignung und auf sonstigen Anforderungen an Unternehmen.SektorenverordnungDie SektVO regelt die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung durch Sektorenauftraggeber (z.B. kommunale Versorgungswirtschaft).Verteidigungs- und SicherheitsbereichDurch die VSVgV werden für die Beschaffung im Sicherheitsbereich einheitliche EU-weite Verfahrensregeln geschaffen.KonzessionsvergabeverordnungIn der neuen Verordnung KonzVgV finden sich erstmals Vorschriften zur Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen. Konzessionen sind in der Regel langfristige und komplexe Vereinbarungen, bei denen der Konzessionsnehmer Verantwortlichkeiten und Risiken übernimmt, die üblicherweise vom Konzessionsgeber getragen werden und normalerweise in dessen Zuständigkeit fallen. Dafür erhält er den wirtschaftlichen Nutzen der baulichen Anlage oder der Dienstleitung.ZielgruppeMit der öffentlichen Auftragsvergabe Befasste in Unternehmen, Behörden, Verwaltung und Justiz sowie der Anwaltschaft.
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