Bearbeiten einer Fallstudie. Linking und Monitoring in der Kinder und Jugendhilfe
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Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 2, 0, , Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit befasst sich mit der Fallarbeit im Bereich des Familienmanagements und geht gesondert auf das Linking und Monitoring ein. Die Anfänge der Fallarbeit liegen in Amerika in den 1980-er Jahren. Ziel war es Kinder in problematischen Familiensituationen zu helfen. Genannt wurde dieses Verfahren "Child and Adolescent Service System Program (CASSP)". Auf dieser Basis wurde das heutige Fallmanagement in der Kinder- und Jugendhilfe erarbeitet. Festgelegt ist das im Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII), Kinder- und Jugendhilfe vom 26.06.1990. Paragraf 1 SGB VIII Recht auf Erziehung, Elternverantwortung und Jugendhilfe legen fest, dass "jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Person hat". Absatz zwei regelt "das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst Ihnen obliegende Pflicht dieser Erziehung und Förderung. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft". In Absatz drei werden die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe beschrieben. Diese sind die zum einen die Förderung junger Menschen, Eltern bei ihrer Arbeit zu unterstützen, Kinder und Jugendliche zu schützen und positive Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Dies ist die gesetzliche Grundlage für das Fallmanagement in der Kinder- und Jugendhilfe. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass die Adressatinnen und Adressaten freiwillig am Fallmanagement teilnehmen. Die Aufgabe der Kindererziehung ist somit zwischen den Eltern, dem Staat, Bund und Ländern sowie den freien und öffentlichen Trägern aufgeteilt. Die freien und öffentlichen Träger übernehmen die oben genannten Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe.
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