Bayerisches Personalvertretungsgesetz
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Die Amtszeit der 2016 nach dem Bayerischen Personalvertretungsgesetz (BayPVG) gewählten Personalvertretungen endet am 31. Juli 2021. Rechtzeitig zum Start der neu gewählten Gremien erscheint der Basiskommentar zum BayPVG auf neuestem Stand. Er erläutert alle Vorschriften und Regelungen praxisnah und gut verständlich. Die 10. Auflage berücksichtigt die zum 1. März 2021 in Kraft getretenen Änderungen des Personalvertretungsgesetzes durch das »Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften«. Die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts sowie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, ist eingearbeitet.Damit bietet der Kommentar eine zuverlässige Orientierungshilfe für alle, die mit dem Bayerischen Landespersonalvertretungsgesetz praktisch arbeiten. Er soll dazu beitragen, dass Personalräte, Jugend- und Auszubildendenvertretungen wie auch andere Gremien ihre Rechte und Befugnisse kennen und für eine erfolgreiche Interessenvertretung nutzen. Den Dienststellen der Landes- und Kommunalverwaltungen bietet der Kommentar Informationen und Empfehlungen für die Zusammenarbeit mit den Vertretungen und Organisationen der Beschäftigten.Der Anhang enthält den Text der Wahlordnung nach den aktuellen Bestimmungen. Das ausführliche Stichwortverzeichnis bietet schnelle Orientierung in der Rechtsmaterie - auch ohne juristische Vorkenntnisse.Die Autoren:Rudolf Aufhauser, Rechtsanwalt in Würzburg mit Schwerpunkten Arbeitsrecht, Sozialrecht, BeamtenrechtNorbert Warga, Diplom-Sozialpädagoge, zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Datenschutzauditor, Kochel am See, BayernPeter Schmitt-Moritz, Gewerkschaftssekretär und Ansprechpartner des Fachbereichs 6, Verwaltungen des Bundes und des Landes, bei ver.di Bayern, Bezirk Mittelfranken
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