Bayerisches Denkmalschutzgesetz
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Die Neuauflage des Kommentars, der ebenso wie das bayerische Denkmalschutzgesetz im Jahr 2023 auf 50 Jahre Bestehen zurückblicken kann, berücksichtigt die jüngsten Änderungen des Gesetzes im Bereich der Zulassung von Anlagen zur Erzeugung "erneuerbarer Energien" sowie die Neuregelungen im Bereich der Bodendenkmalpflege (Schatzregal, Sondengänger, Veranlasserprinzip). Aktuelle Problemstellungen und die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung aus Bayern und anderen Ländern werden berücksichtigt. Auch die neue Auflage ist nicht zuletzt aufgrund der beigegebenen Materialen wieder durch Praxistauglichkeit und Detailschärfe gekennzeichnet.
Das Werk richtet sich an alle mit dem Gesetz befassten Städte und Gemeinden, Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte, Richter, Denkmalpfleger und Restauratoren.
Erscheint im Juni