Barrierefreie Teilhabe für Menschen mit Lernschwierigkeiten. Gesetzliche Hintergründe und gesellschaftliche Modelle
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Akademische Arbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Pädagogik - Heilpädagogik, Sonderpädagogik, Note: 1, 0, Universität Erfurt, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Begriff der Teilhabe ist in seiner Bedeutung sehr facettenreich. Er impliziert u.a. Mitbestimmung, Mitwirken sowie Teilnahme und dies nicht nur auf politischer Ebene, wie lange Zeit angenommen, sondern auch auf gesamtgesellschaftlicher Ebene. Laut der World Health Organisation (WHO) kann Teilhabe in den Lebensbereichen "Lernen und Wissensanwendung", "allgemeine Aufgaben und Anforderungen", "Kommunikation", "Mobilität", "Selbstversorgung", "häusliches Leben", "interpersonelle Interaktionen und Beziehungen", "bedeutende Lebensbereiche" sowie "gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben" stattfinden. Teilhabe kann somit als ein freiwilliges und aktives Involviertsein in diese Lebensbereiche verstanden werden.
In einer demokratischen Gesellschaft dient Teilhabe als eine "Sicherung der Demokratie und auch als ein Kriterium der Transparenz und der Gerechtigkeit von Machtsystemen [...]." (Pluto 2007, 18) Eine Gerechtigkeit bezüglich der Machtsysteme wäre prinzipiell jedoch erst dann gewährleistet, wenn für jede Person die Möglichkeit einer Entscheidungsbeteiligung bestünde. Ein diesbezüglicher Blick auf den Personenkreis "Menschen in marginalen Positionen" verdeutlicht, dass diesem die Möglichkeit einer Mitbestimmung häufig verwehrt bleibt und sich somit der Begriff der Teilhabe grundsätzlich nicht von dem des "Ausschlusses" trennen lässt: Häufig stehen daher bei der Teilhabethematik die Aspekte der "Machtherrschaft" und der "ungleichen Ausgangsvoraussetzungen" im Vordergrund, weshalb der Teilhabe-Begriff u.a. als "Motor sozialer Integration" verstanden werden kann.
Abschließend lässt sich festhalten, dass es letztendlich keine einheitliche Definition des Teilhabe-Begriffs geben kann, da dieser in sehr vielen Bereichen (Wirtschaft, Politik, etc.) gebraucht wird und sich dadurch jeweils unterschiedlich gestaltet. Eine Befähigung und Ermächtigung zur Teilhabe, kann also als Auftrag aller in der Gesellschaft Lebenden aufgefasst werden.
Wird im weiteren Verlauf dieser Arbeit der Begriff "Teilhabe" verwendet, geschieht dies vor dem Hintergrund der hier dargelegten Begriffsklärung.
Im Folgenden soll der Teilhabebegriff nochmals in Bezug auf die Thematik "Behinderung" betrachtet und erörtert werden.
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