AVB und Quote
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Eine der wesentlichen Neuerungen im reformierten VVG stellt die Ersetzung des althergebrachten Alles-oder-nichts-Prinzips durch flexible Leistungskürzungsbefugnisse des Versicherers als Reaktion auf Fehlverhalten des Versicherungsnehmers (insbesondere im Bereich vertraglich vereinbarter Obliegenheiten) dar. Bereits in der Reformdiskussion wurden jedoch umfangreiche Bedenken an der Ermöglichung anteiliger Leistungsfreiheit in Bezug auf Einbußen an präventiver Wirkung, höherer Kosten sowie Unsicherheiten in der praktischen Umsetzung erhoben. Eine in den Gesetzgebungsmaterialien angedachte Möglichkeit zur Handhabung der Quotenlösung bietet sich jedoch in Form einer Ausgestaltung mittels vertraglicher Abreden.
Die Bearbeitung hat es sich zur Aufgabe gemacht, Zulässigkeit und Grenzen vertraglicher Rechtsfolgenvereinbarungen im Schnittbereich von halbzwingender Normgeltung und AGB-Recht zu untersuchen, um so einen Beitrag zu einer rechtssicheren Handhabung der neuen Rechtsfolgentechnik zu leisten.
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