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Autonomie als Grund und Grenze des Rechts

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In seiner Rechtslehre formuliert Kant das allgemeine Rechtsgesetz als obersten Grundsatz des Rechts. Es dient als ein ¿berpositives Kriterium daf¿r, ob eine Handlung rechtm¿g oder unrechtm¿g ist. Nach dem allgemeinen Rechtsgesetz ist eine Handlung nur dann rechtm¿g, wenn sie die allgemeine Handlungsfreiheit des Einzelnen in gr¿¿m¿glichem Ma¿ achtet. Auch vermeintlich banale Handlungen stehen zumindest prima facie unter rechtlichem Schutz. Die kantische Rechtskonzeption entspricht damit der umstrittenen verfassungsgerichtlichen Interpretation des Art. 2 Abs. 1 GG. Das "Reiten im Walde" oder das "Taubenf¿ttern" - zwei F¿e aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - sind mit anderen Worten auch bei Kant in rechtlicher Hinsicht gesch¿tzt. Eine Handlung, bzw. eine Ma¿ahme, die derart vermeintlich banale Handlungen verbietet, ist grunds¿lich rechtswidrig. Die Frage lautet: Warum ist das so? Das Bundesverfassungsgericht beantwortet diese Frage vorwiegend mit einem Verweis auf den historischen Willen des Parlamentarischen Rates. Das Werk gibt eine philosophisch fundierte Antwort auf die Frage, weshalb auch vermeintlich banale Handlungen rechtlich sch¿tzenswert sind. Kalscheuer behandelt damit eines der Hauptprobleme des Verh¿nisses von Recht und Moral bei Kant.
Folgt in ca. 10 Arbeitstagen

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27,90 CHF

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