Auswirkungen europäischer Strafrechtsharmonisierung auf nationaler Ebene
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Die »Europäisierung«, d.h. die unionsrechtliche Determinierung des materiellen Strafrechts ist eines der zentralen Kennzeichen der jüngeren kriminalpolitischen Entwicklung in Deutschland. Diese Beobachtung bildet den Ausgangspunkt und Rahmen der vorliegenden Untersuchung. Der Zugriff auf diese allgemeine Problematik erfolgt dabei anhand eines konkreten Stückes »europäischer/deutscher« Strafgesetzgebung, welches seinerzeit auch in der breiteren Öffentlichkeit Beachtung fand: Den Gegenstand der vorliegenden Untersuchung bilden der Rahmenbeschluss 2004/68/JI des Rates vom 22. Dezember 2004 zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie sowie die zu seiner Umsetzung in Deutschland, Österreich und England ergriffenen gesetzlichen Maßnahmen. Zusätzlich werden die durch das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon eingetretenen Neuregelungen des Kompetenzgefüges anhand der am 13. Dezember 2011 verabschiedeten Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornographie veranschaulicht und der diesbezüglich in Deutschland bestehende weitere Umsetzungsbedarf dargestellt. Eingebettet ist die Untersuchung in Überlegungen zum europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Kontext. Damit befasst sich die vorliegende Untersuchung mit einem Problem von großer Aktualität und Relevanz im Schnittfeld von Strafrecht, Europarecht und Rechtsvergleichung.
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