Auswirkungen der Baustellenverordnung auf Architekturbüros in betriebswirtschaftlich-organisatorischer und privatrechtlicher Sicht
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Inhaltsangabe:Einleitung:
In Umsetzung einer europäischen Richtlinie vom 24.06.1992 hat der Gesetzgeber am 10.06.1998 die BaustellV erlassen. Damit ist ein weiterer Schritt in der Umwandlung von nationalem in europaeinheitliches Arbeitsschutzrecht gemacht worden. Mit der BaustellV wurde dem Bauherrn erstmals eine weitreichende Verantwortung für Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf seiner Baustelle übertragen, die er jedoch an Dritte, im Rahmen dieser Betrachtung also auf das von ihm beauftragte Architekturbüro, übertragen kann. Zur Wahrnehmung dieser Verantwortung führt die BaustellV bis zu drei Dokumentationen sowie ggf. die Instanz des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators ein, die jeweils abhängig von Größe und Gefährdungsgrad des Projekts zum Einsatz kommen können und hier jeweils in ihren Anforderungen, Funktionen und ihrem Aufbau betrachtet werden. Der Schwerpunkt dieser Untersuchung liegt hierbei jedoch nicht auf den Methoden und Techniken der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, wie sie schon in zahlreichen Schulungen vermittelt werden, sondern in den betriebsinternen Aspekten der Einführung dieses Leistungsbildes. Der Einsatzzeitraum der Instrumente der BaustellV orientiert sich nicht an den Leistungsphasen der HOAI, ist jedoch insgesamt während der Phasen 3-9 anzusiedeln. Für die Untersuchung wird die Dimension eines mittelgroßen Architekturbüros gewählt. Die Qualifikation sowie die Koordination der in die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination involvierten Instanzen ist exakt festzulegen. Dazu ist der Aufbau des Büros als projektorientierte Matrixorganisation sinnvoll. Da in den einzelnen Bearbeitungszeiträumen (Planung, Ausführung) unterschiedliche Instanzen des Architekturbüros auch simultan mit den Aufgaben betraut werden müssen, ergeben sich anspruchvoll zu verwaltende Kommunikationsschnittstellen. Erschwert wird dies bei Beauftragungsmodellen, bei denen nicht die gesamte Leistungserstellung durch das Architekturbüro selbst durchgeführt wird, sondern Teile davon extern übernommen werden (GU, externe Bauleitung).
Für die Einführung der Übernahme von Leistungen im Rahmen der Baustellenverordnung werden in dieser Arbeit Leistungsbild und Honoraransatz ermittelt. Für die Vor- und Nachkalkulation sowie die Steuerung des Aufwands während des Produktionsprozesses ist ein entwickeltes Controlling erforderlich. Die hier vorgestellten Methoden und Werkzeuge können problemlos nicht nur für die Sicherheits- und [...]
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