Auswirkungen der AIFMD auf Hedgefonds
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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 12, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Institut für Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Praktikerseminar zur Regulierung von alternativen Anlagefonds, Sprache: Deutsch, Abstract: "Regulierung von Hedgefonds" - damit scheint der Untersuchungsgegenstand schnell abgesteckt, denn die maßgeblichen Probleme einer Untersuchung zu diesem Thema stecken im Begriff "Regulierung" selbst. Die Inhalte, mit denen man diese Begrifflichkeit auszufüllen gedenkt, stellen eine Grenze dar. Und am Ende wird diese Grenze bestimmen, wie weit man reguliert und damit das Ergebnis ausmachen.
Regulierung kann man als Auftrag verstehen, der grenzenlos sein kann. Alles was notwendig zu regulieren ist, wird auch reguliert. Das kann ein Verbot von Hedgefonds bedeuten, oder die Einsicht, dass es nicht vernünftig wäre ein solches Gebilde unter bestimmte Normen zu zwingen. Diese Meinung scheint sich als das zu empfehlen, was man gemeinhin als "Extremposition" im Spektrum der Ansichten bezeichnet. Interessant ist sie aus zweierlei Gründen:
Zum einen, weil mit ihr keine Entscheidung darüber getroffen ist, wann eine Regulierung notwendig sein soll. Das ist zugleich Ihre größte Schwäche - denn trotz der normalerweise gegebenen "Griffigkeit" solcher Positionen ist diese hier unscharf.
Der zweite Grund ist, sie wird überwiegend vertreten. Unter die Extremposition fällt sowohl die Ansicht, dass der Markt Regelung genug ist und jede weitere Regelung der Marktwirtschaft Opposition ist, als auch die Ansicht, dass der "Raubtierkapitalismus" gar nicht genug gebändigt werden kann, weil man es nicht zulassen will, dass Heuschrecken Löcher ins mühsam erkämpfte soziale System fressen.
Damit deckt die "Extremposition" den überwiegenden Teil der Ansichten ab. Es wäre daher ratsam, sie zum Ausgangspunkt unserer Untersuchungen zu machen, gibt doch die Praxis den Untersuchungsgegenstand vor - Jellinek sprach von "der normativen Kraft des Faktischen".
Dennoch entscheiden wir uns für eine andere Form der Bearbeitung und wählen eine zweite Position als Ausgangspunkt, weil wir wissen, dass nur "die Ungerechtigkeit die Extreme hervorbringt." Es ist die theoretisch-wissenschaftlichere (man kann auch sagen liberalere) Position. Trotzdem wollen wir sie aus dem so maßgebenden wirtschaftlichen Alltag herleiten:
"Erst wenn die Ebbe kommt, weiß man, wer nackt geschwommen ist.
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