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Außergesetzliches in der mündlichen Urteilsbegründung des Strafrichters

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»Außergesetzliches« bezeichnet drei verschiedene strafrichterliche Ausgestaltungen der mündlichen Urteilsbegründung: Erstens moralische Ausführungen, insbesondere moralischer Tadel am Angeklagten, zweitens die Verwendung einer plastischen Sprache und drittens Ausführungen, die dem Urteilstenor zuwiderlaufen. Die Arbeit geht der Zulässigkeit außergesetzlicher Ausgestaltungen nach und fragt nach Rechtsnatur und Funktionen der teils als »Freiraum« des Richters begriffenen mündlichen Urteilsbegründung. Sie nimmt dabei drei Perspektiven ein: Zunächst wird die Entwicklung methodischer Richterleitbilder nachvollzogen. Sodann wird eine straf(prozess)rechtliche Perspektive eingenommen. Im Vordergrund der sich anschließenden verfassungsrechtlichen Perspektive steht die Vereinbarkeit mit dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Zudem reflektiert die Arbeit das Verhältnis der Perspektiven und entwickelt Lösungsansätze auf dem Gebiet des Prozessrechts.
Folgt in ca. 2-3 Arbeitstagen

Preis

107,00 CHF