Aussergerichtliche Streitschlichtung in Deutschland
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Das Gesetz zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung hat den
Bundesländern in bestimmten Fällen die Möglichkeit eröffnet, die Klageerhebung
von der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens abhängig zu machen. Einige
Bundesländer haben von dieser Ermächtigung bereits Gebrauch gemacht. Die
Darstellung erläutert ausführlich das neue außergerichtliche Schlichtungsverfahren
in Baden-Württemberg. Neben den Anwendungsvoraussetzungen werden die Einrichtung
und Besetzung der Gütestelle, der Ablauf der Schlichtungsverhandlung, ferner
Vollstreckung und Kosten behandelt. Beachtung finden insbesondere für den
Rechtsanwalt als Schlichtungsperson wichtige Sonderprobleme. Zahlreiche
Beispiele erleichtern das Verständnis. Die Ländergesetze Bayerns und Nordrhein-Westfalens
werden zusätzlich erläutert, soweit sich Abweichungen zur Regelung Baden-Württembergs
ergeben. Abgerundet wird das Werk durch eine Einführung in die Technik
der Verhandlung und Mediation. Im Anhang sind u.a. die Schlichtungsgesetze
Baden-Württembergs, Bayerns und Nordrhein-Westfalens sowie das nordrhein-westfälische
Schiedsamtsgesetz abgedruckt. Für Schlichtungspersonen, Rechtsanwälte und
Notare als Schlichtungspersonen, Unternehmen und Verbände
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