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Außenpolitik (Schweiz)

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Quelle: Wikipedia. Seiten: 49. Kapitel: Bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der EU, Libyen-Affäre, Europäische Freihandelsassoziation, Fluglärmstreit zwischen der Schweiz und Deutschland, Aussenpolitik der Schweiz, Kohäsionsmilliarde, Schweizerische Neutralität, Neue Europäische Bewegung Schweiz, Die Schweiz in den Vereinten Nationen, Polenmuseum Rapperswil, Alleingang, Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten, Gesellschaft Schweiz-Israel, Stanley Van Tha, Tim Guldimann, Oberrheinkonferenz, Schweizerische Botschaft in Berlin, Diplomatische Dokumente der Schweiz, Task Force ALBA, Schweizer Memorandum, Rettungskette Schweiz, Young European Swiss, Liste der diplomatischen und konsularischen Vertretungen in der Schweiz, Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu Europa», Integrationsbüro, Young4FUN.ch, Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz, Fondation 1792, Schweizer Zollgebiet, Schweizerisch-Russischer Journalistenpreis, Transitionshilfe, Ostzusammenarbeit, Christian Blickenstorfer, Swisspeace, Abkommen über deutsche Vermögenswerte in der Schweiz, Bilateralität, Schweizerische Botschaft in Montevideo, Deutsch-französisch-schweizerische Regierungskommission, National Coordination Unit, Delegation der Europäischen Union für die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein, Botschaft der Schweiz in Deutschland. Auszug: Die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (ugs. Bilaterale) wurden in Kraft gesetzt, um die Beziehungen zwischen der Schweiz und den Mitgliedern der Europäischen Union (EU) auf politischer, wirtschaftlicher und auch kultureller Ebene zu regeln. Nach den ersten bilateralen Abkommen 1957 mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion), wurden verschiedene Verträge abgeschlossen, um auch ohne eine Mitgliedschaft der Schweiz in der Europäischen Union wirtschaftliche und politische Themen mit ihr bestimmen zu können. Vertragspartner der Schweiz waren dabei die Europäischen Gemeinschaften als Teil der EU, da die EU bis zum Vertrag von Lissabon 2009 keine eigene Rechtspersönlichkeit besaß. Die Eidgenössische Verwaltung bezeichnet die einzelnen Bestandteile der «bilateralen Abkommen» als «sektorielle Abkommen Schweiz-EU». Heute sind das Freihandelsabkommen von 1972, das Versicherungsabkommen von 1989 sowie die sieben bilateralen Abkommen von 1999 («Bilaterale Abkommen I») und die Abkommen von 2004 («Bilaterale Abkommen II») bedeutsam. Mit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) 1957 einerseits und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) 1960 andererseits bildeten sich in Westeuropa zwei unterschiedliche Integrationsmodelle. Um eine Aufspaltung in zwei getrennte Wirtschaftsblöcke zu verhindern, wurden anfangs der 1970er Jahre zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Mitgliedstaaten der EFTA zahlreiche Freihandelsabkommen abgeschlossen, das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der EWG wurde am 22. Juli 1972 unterzeichnet, am 3. Dezember 1972 von Volk und Ständen gutgeheißen und ist am 1. Januar 1973 in Kraft getreten. Das FHA erlaubte der Schweiz ihre Beziehungen zur EWG zu vertiefen, ohne dabei ihre Vertragsabschluss-Kompetenz (treaty making power) abzugeben. Mit dem FHA von 1972 wurden tarifäre Handelshemmnisse (Ein- und Ausführzölle und Kon
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