Ausschüsse für Versicherungswesen/-recht und für Versicherungsagenten- und Versicherungsmaklerrecht (1934-1943)
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Obwohl von nationalsozialistischer Sicht aus das wie kein anderes Gesetz der Kaiserzeit sozial ausgestaltete Versicherungsvertragsgesetz von 1908 keine grundlegende Änderungen erforderte, waren zahlreiche Problembereiche vorhanden, die einer Neuregelung bedurften wie die Doppelversicherung in der Unfallversicherung, das Fortbestehen der Leistungspflicht trotz Rücktritts (§ 21 VVG), Vereinfachung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (u. a. bei der Feuerversicherung) sowie die Gruppen- und Abonnementsversicherung. Den Schwerpunkt der Beratungen bildeten ein Gesetzentwurf zur Einführung der Zwangshaftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge und eine Vorlage zur privaten Krankenversicherung, deren wegweisende Vorschläge noch bei der VVG-Novelle von 1994 Beachtung fanden. Den zahlreichen Mißständen auf dem Gebiet der Versicherungsvermittlung sollten die Arbeiten des für dieses Rechtsgebiet zuständigen Ausschusses Rechnung tragen. Im Mittelpunkt standen die Beratungen zu einem Gesetz über die Registrierung der hauptberuflichen Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler sowie deren rechtliche Stellung beim Aushandeln und Abschluß der Versicherungsverträge (§§ 43 ff. VVG) sowie Missbräuche bei der Firmengestaltung und den Provisionsabgaben. Die Einleitung des Herausgebers erschließt die Verhandlungsgegenstände und -ergebnisse sowie die Biographien der wichtigsten Ausschußmitglieder.
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