Ausgewählte erbrechtliche sowie erbschaftssteuerliche Probleme beim sog. Berliner Testament i. S. d. § 2269 BGB
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Inhaltsangabe:Einleitung:
Das Ziel dieser Arbeit besteht darin, ausgewählte erbrechtliche sowie erbschaftsteuerliche Probleme beim sog. Berliner Testament, die in der Fachliteratur sowie Rechtsprechung vorrangig erörtert und diskutiert werden, zu analysieren. Hierbei werden ausgehend von der Darstellung der Abgrenzung des Berliner Testaments zur Vor- und Nacherbfolge sowohl die Problematiken der wechselbezüglichen Verfügungen in einem Berliner Testament als auch die Besonderheiten im Pflichtteilsrecht erarbeitet. Die Besteuerung der Schlusserben soll anhand von einem Beispiel veranschaulicht werden. Ferner möchte die Autorin aufzeigen, in welchen Situationen die Errichtung eines Berliner Testaments sinnvoll ist und entsprechende Vertragsmuster gestalten.
Gang der Untersuchung:
Im zweiten Kapitel werden die Problematiken der Abgrenzung von Berliner Testament zur Vor- und Nacherbschaft behandelt. Durch Auslegung ist zu ermitteln, ob ein Berliner Testament vorliegt. So soll einerseits auf typische Merkmale sowie auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede eingegangen werden, andererseits auf ausgewählte Einzelfragen, die sich aus der fehlenden Eindeutigkeit bestimmter Formulierungen ergeben.
Nachfolgend behandelt das dritte Kapitel wechselbezügliche Verfügungen in einem Berliner Testament und die daraus resultierenden Probleme. Nach Betrachtung der Grundsätze von wechselbezüglichen Verfügungen werden mögliche Entwicklungen im Leben der Ehegatten, die sich auf die Verfügung von Todes wegen auswirken können, anhand von Beispielen aufgezeigt. Zugleich sollen Lösungen erarbeitet werden. Entsprechendes gilt für die Schlusserben. Hierbei sollen etwa die Folgen des Versterbens eines Schlusserben vor dem überlebenden Ehegatten aufgezeigt werden. Des Weiteren sollen die Anfechtungsmöglichkeiten von wechselbezüglichen Verfügungen in einem Berliner Testament erläutert werden.
Besonderheiten im Pflichtteilsrecht werden im vierten Kapitel beschrieben. Die gegenseitige Erbeinsetzung der Eheleute bedeutet zugleich Ausschluss der Schlusserben von der Erbfolge des erstverstorbenen Ehegatten. So steht den pflichtteilsberechtigten Schlusserben die Möglichkeit offen, den gesetzlichen Pflichtteilsanspruch geltend zu machen. Diesbezüglich sollen Pflichtteilsklauseln erarbeitet werden, um die Schlusserben an der Geltendmachung zu hindern. Ferner möchte die Autorin aufzeigen, unter welchen Voraussetzungen eine Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht möglich ist.
Im fünften [...]
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