Ausgestaltungen der Rechtsfähigkeit im 19. und 20. Jahrhundert
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Die Arbeit widmet sich der Entwicklung der zivilrechtlichen Rechtsfähigkeit in Deutschland im Laufe des 19. und 20. Jahrhunderts. Sie untersucht zu diesem Zweck deren Ausgestaltung in den wichtigen territorialen und gesamtdeutschen Rechtsordnungen während dieses Zeitraumes, also in Preußen, Bayern, Baden, Sachsen und im Dritten Reich. Von erheblicher Bedeutung sind aber auch das Gemeine Recht und das deutsche Bürgerliche Recht des 20. Jahrhunderts. Als Quellen werden vor allem die Gesetzestexte und die Fachliteratur dieser Rechtsordnungen herangezogen. Die Untersuchung ergibt, daß die heute geltenden Grundsätze der Rechtsfähigkeit sich bereits früh etablierten, daß aber signifikante Ausnahmen bis weit ins 20. Jahrhundert hinein bestehen blieben.
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